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dynaCERT – Milliardenpotenzial durch Kraftfahrt-Bundesamt bekräftigt
dynaCERT hat nach 26-monatiger Prüf- und Testphase die Allgemeine Betriebserlaubnis durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt für die innovative Wasserstoff-Technologie ,HydraGEN‘ erhalten.
Neben Spekulanten dürften nun auch Investoren beim Unternehmen mit Milliardenpotenzial einsteigen, denn jetzt ist sicher – die Technik funktioniert und von nun an kann mit amtlichen Segen verkauft werden.
Warum ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (,ABE‘) so wichtig?
Wer sich bislang mit dynaCERT (ISIN: CA26780A1084 / TSX-V: DYA) beschäftigt und die Test-Daten der nachrüstbaren Wasserstoff-Technologie gelesen hat, musste sich darauf verlassen, dass die Angaben stimmen, aber sie klangen auch zu schön, um wahr zu sein. Durch die Tests und Prüfungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun sicher, dass die Technik den versprochenen Vorteil bei Kraftstoffersparnis und Emissionsreduzierung wirklich liefert. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt genießt nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit hohes Ansehen. Durch die Allgemeine Betriebserlaubnis stehen für Marketing und Vertrieb nun alle Türen offen.
Warum besteht nun Milliardenpotenzial?
dynaCERT hatte bereits eine Absichtserklärung mit einem Partner in Mexiko unterzeichnet, bei dem es um die Fertigung und Abnahme von bis zu 1 Mio. ,HydraGEN‘-Geräte geht. In Kanada liegt der Großhandelspreis bei rund 6.000,- CAD. Selbst wenn dynaCERT nur 1.000,- CAD pro Gerät an Lizenzgebühr bekommen würde, rein hypothetisch (!!!), wäre es schon ein Umsatzvolumen von einer Milliarde CAD. Laut des europäischen Automobilherstellerverbandes (,ACEA‘) gibt es in Europa circa 39 Mio. dieselbetriebene Nutzfahrzeuge. Selbst wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis erst für 560 MAN-Fahrzeugtypen und -modelle gilt, dann sind das schon eine Menge Fahrzeuge und andere Hersteller werden sicherlich aus Wettbewerbsgründen folgen.
Wie weit ist der Vertriebsnetz vorbereitet?
Die Technologie von dynaCERT ist erst seit diesem Jahr für die Nachrüstung serienmäßig verfügbar und wird nun zur Bekämpfung des CO2-Ausstosses beitragen. Laut Unternehmensmeldung hat das dynaCERT-Team in Europa und der übrigen Welt bereits vor 18 Monaten damit begonnen ein Händler- und Vertriebshändlernetz aufzubauen. In den kommenden Wochen und Monaten wird es in diesem Zusammenhang sicherlich zu einer Sogwirkung kommen. Denn gerade das Speditionsgewerbe ist Wettbewerbsintensiv und die Einsparung von rund 10 % bei den Diesel-Kosten ist ein enormer Vorteil.
Wie sehen die Prüfergebnisse des TÜV Nord aus?
Der Vorteil der Wasserstoff-Technologie von dynaCERT ist, dass sie den Wirkungsgrad der Diesel-Verbrennung erhöht und dadurch den Verbrauch sowie Emissionen zum Teil deutlich reduziert. Das ist ein gravierender Unterschied im Vergleich zu Abgasreinigungsanlagen wie z.B. von Baumot. Das ,HydraGEN‘-Gerät verhindert salopp gesagt die Schadstoffemission bevor sie entsteht. Laut TÜV Nord wurde der Kraftstoffverbrauch um 8,9 % reduziert, der CO2-Ausstoss um 8,7 % gemindert, NOx wurde um 88 % reduziert und zudem ging die Feinstaubbelastung 54,5 % zurück.
Wo können Investoren das Team von dynaCERT kennenlernen?
Im November und Dezember 2019 wird dynaCERT auf der Edelmetall- & Rohstoffmesse in München, dem Deutschen Eigenkapitalforum in Frankfurt und der Münchner Kapitalmarkt Konferenz von GBC Research vertreten sein. Durch die Allgemeine Betriebserlaubnis wird das Unternehmen das Vertrauen von neuen Investoren gewinnen können. Darüber hinaus werden sich die Absatzzahlen dann auch in der Bilanz bemerkbar machen. Ab jetzt heißt es Geräte verkaufen und Umsatz sowie Gewinne erzielen.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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